Europa-Gericht stärkt Position Südbadens

Veröffentlicht am 08.03.2013 in Presseecho

Schwarzwälder-Bote

Villingen-Schwenningen,  07.03.2013

Fluglärm nachts weiter tabu

Von Felicitas Schück
Schwarzwald-Baar-Kreis. Ein Schelm, wer Schlechtes denkt: Ausgerechnet den Tag der Urteilsverkündung beim Europäischen Gerichtshof wählte die Schweiz, um dem umstrittenen Staatsvertrag ihrerseits zuzustimmen. Dabei bestätigte das europäische Gericht das Nachtanflugverbot für den Nordanflug auf den Flughafen Zürich über die deutschen Gemeinden im Grenzgebiet verbindlich. Das Gericht entschied, Verbote für den An- und Abflug über deutsches Gebiet verstießen nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Am gleichen Tag billigte der Ständerat in Bern mit 40 zu zwei Stimmen das Luftlärmabkommen Deutschlands mit der Schweiz.

Die Politiker im Schwarzwald-Baar-Kreis und die Bürgerinitiative gegen den Fluglärm sehen unterdessen die Position der südbadischen Bevölkerung durch das Urteil gestärkt und fordern, wie Landrat Sven Hinterseh, einen neuen Staatsvertrag. "Es war sicherlich der Schweiz bekannt, dass der Europäische Gerichtshof entscheidet", sagte der stellvertretende Landrat Joachim Gwinner auf Anfrage. "Ich weiß nicht, ob Zufall oder Absicht, aber jemand will Druck auf Deutschland ausüben. Das ist ein taktisches Spiel der Schweiz, man gießt Öl ins Feuer." Mit den Interpretationsmöglichkeiten des Staatsvertrages werde sich Südbaden nicht zufrieden geben, sagte Gwinner.

Landrat Hinterseh begrüßt die Entscheidung des europäischen Gerichts und fordert nun Konsequenzen für einen neuen Staatsvertrag. Das Bundesverkehrsministerium müsse nun die von allen Partnern mitgetragene "Stuttgarter Erklärung" konsequent in die Verhandlungen einbringen und durchsetzen. "Die Ratifizierung ist den geforderten Nachverhandlungen nicht förderlich", erklärte Gwinner: "Die Situation ist noch mehr verfahren als vorher schon."

Gegen das Urteil des Europäischen Gerichts sind keine Rechtsmittel möglich.

Thorsten Frei (CDU), Oberbürgermeister von Donaueschingen, setzt darauf, "dass es jetzt gelingt, die Forderungen der Stuttgarter Erklärung in einem Vertrag besser durchzusetzen. Als Region haben wir kein Interesse, dass man hinter das zurückfällt, was jetzt als juristisch unangreifbar festgestellt ist." Die nahezu einhellige Rechtsauffassung der Region sei nochmals bestätigt worden, so Frei.

Edgar Schurr (SPD) begrüßte ebenfalls das Urteil des Europäischen Gerichts. "Das bestätigt unsere Rechtsaufasssung", so Schurr. Er hoffe, das die fluglärmgeplagte Bevölkerung nun entlastet werde. "Der Ball liegt beim Bundesverkehrsministerium", so Schurr. "Jetzt ist das Ende der Fahnenstange erreicht." Das Bundesverkehrsministerium erklärte gestern gegenüber dem Schwarzwälder Boten, noch offene Fragen im Staatsvertrag erörtern und klären zu wollen und, so Sprecher Ingo Strater, "ergänzende Gespräche zur Präzisierung der Regelungen des Staatsvertrages aufnehmen zu wollen. Das Verkehrsministerium des Landes teilte auf Anfrage über Ministeriumssprecher Edgar Neumann mit, notfalls auf den Bund einwirken zu wollen mit dem Ziel, die 2003 erlassene DVO zu verschärfen.

Bernhard Kaiser (FDP), Bürgermeister von Donaueschingen, erkennt klar: "Die Durchführungsverordnung, die seit zehn Jahren gilt, kollidiert nicht mit europäischem Recht.

Wir sind sehr froh über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Deshalb war es auch entscheidend wichtig, dass wir bei den Verhandlungen in Berlin Ende vergangenen Jahres den Minister dazu gebracht haben, die Ratifizierung des Staatsvertrages auszusetzen. Mit diesem Staatsvertrag wäre man hinter den Festsetzungen der Durchführungsverordnung geblieben. Die Stuttgarter Erklärung muss, wenn es zu einem Vertrag mit der Schweiz kommt, dort Eingang finden. Beim Flugverkehr auf Zürich sind die Zeiten, Höhen und Mengen über deutsches Gebiet zu fixieren."

"Die haben gewusst, dass es schlecht aussieht", meint Christian Kaiser (Grüne) zur terminlichen Abstimmung von Ratifizierung in Bern und europäischer Urteilsverkündung. "Die politische Willensbekundung in Bern ist aber belanglos, weil in Deutschland keine Mehrheit für den Staatsvertrag zu bekommen ist", wertet er die Ratifizierung. Kaiser begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Nachtflugverbot für rechtens erklärt habe.

"Es ist eindeutig, dass der Europäische Gerichtshof unsere Position bestätigt", erklärte Edwin Fluck, Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Fluglärm im Schwarzwald-Baar-Kreis. "Es gibt keinen Grund für die politischen Entscheidungsträger in Berlin, den Vertrag jetzt nicht auf der Grundlage der Stuttgarter Erklärung, beziehungsweise in einer angepassten DVO neu auszuhandeln", so Fluck. Das könne nur unter Beteiligung der Betroffenen geschehen. "Von der Landesregierung erwarten wir jetzt ein klares Zeichen." Dazu ist die Landesregierung offenbar bereit. Sogar das Bundesverkehrsministerium sieht seine Rechtsauffassung durch das EUGH-Urteil bestätigt und betont, so Sprecher Strater, dass mit Vertretern des Landes sowie der betroffenen Regionen jetzt eine Auflistung der zu klärenden Punkte erfolgen müsse.

 
 

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